Endbenutzer Lizenzbestimmungen
QVX und alle Karten- und Routingartikel dürfen für den privaten Gebrauch auf zwei Rechnern aktiviert werden. Wenn Sie mehr Rechner haben, brauchen Sie entsprechend mehr Lizenzen, 2 Lizenzen für 4 Computer, 3 Lizenzen für 6 Computer etc.
In allen anderen Anwendungsfällen, die nicht privat sind, z.B. gewerblich, behördlich, SAR etc, ist pro Computer eine Lizenz erforderlich.
Vorbemerkung: Die folgenden Lizenzbestimmungen gelten für alle Versionen von QuoVadis. Die Informationen in dieser Dokumentation werden ohne Rücksicht auf einen etwaigen Patentschutz veröffentlicht. Warennamen werden ohne Gewährleistung der freien Verwendbarkeit benutzt.
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen beschreiben einen Rechtsvertrag (im folgenden „Vertrag“) zwischen dem Endnutzer (einer natürlichen oder juristischen Person) und der QuoVadis Software GmbH mit Sitz in 63533 Mainhausen, Deutschland. Die Ausführungen beziehen sich auf unsere Navigations-Softwarefamilie „QuoVadis“. Grundsätzlich spiegeln die Unterschiede in den Lizenzkosten zwischen diesen Programmversionen einen unterschiedlichen Funktionsumfang wieder.
Diese Vertragsbedingungen beziehen sich nicht nur auf alle oben aufgezählten Softwareprodukte sondern schließen wie folgt mit ein: (i) alle Aktualisierungen oder Upgrades der Software, die Sie möglicherweise dazu erwerben oder die Sie von Zeit zu Zeit als Teil eines Subskriptionsdienstes oder einer anderen Supportvereinbarung erhalten. (ii) alle Zusatzanwendungen von QuoVadis Software, die Sie gegebenenfalls von Zeit zu Zeit bestellen und installieren. Ohne Lizenzbesitz einer QuoVadis – Version darf die vorliegende Software weder auf einen Computer geladen noch kopiert werden. Dabei bestimmt die Art der Softwareversion den Lizenztyp und den nutzbaren Funktionsumfang. Ausgenommen hiervon ist unsere kostenfrei downloadbare Demoversion, die für einen Zeitraum von 25 Tagen installiert und mit vollem Funktionsumfang getestet werden kann.
Es empfiehlt sich, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu lesen, bevor Sie die Software installieren und verwenden. Mit dem Installieren der Software bestätigen Sie Ihre Zustimmung zu den vorliegenden Vertragsbedingungen. Wenn Sie diesen Vertragsbedingungen nicht zustimmen, geben Sie das komplette Softwarepaket mit Lizenzdaten und allen Dokumenten umgehend zurück. Wird die originalverpackte Software mit ungeöffnetem Siegel an uns retourniert kann die QuoVadis Software GmbH einer Kaufpreiserstattung zustimmen. Dasselbe gilt, wenn die Software mit plausibler Begründung und eidesstattlicher Erklärung retourniert wird, in der Sie versichern, dass Sie Ihre Lizenzdaten vernichtet, keine Kopien hergestellt und die Software auf Ihren PC(s) deinstalliert haben. Ein Anspruch auf eine Rückerstattung des Kaufpreises besteht jedoch grundsätzlich nicht.
Dies ist ein Lizenzvertrag und kein Kaufvertrag.
1. Lizenzgewährung QuoVadis Software GmbH gewährt Ihnen eine einfache, nicht übertragbare Lizenz für die Verwendung der Software und der mit dieser gelieferten gedruckten und/oder elektronischen Benutzerdokumentation (die „Dokumentation“) in Übereinstimmung mit diesem Vertrag. Wenn Sie die Lizenzgebühr für eine Einzelbenutzerlizenz bezahlt haben, dürfen Sie gemäß diesem Vertrag als Privatperson eine Kopie der Software auf einem stationären sowie einem mobilen Computer installieren, vorausgesetzt, die Software wird zu einer gegebenen Zeit nur auf einem Computer verwendet. Ausgenommen davon ist die parallele Routenplanung auf Stand- und Mobil-PC zur Reisevorbereitung sowie das Auslesen von Tracklogdaten mit einem Mobil-PC aus Fahrzeugen oder anderen überwachten Objekten. Für gewerbliche Kunden ist eine Lizenz pro Installation unserer Software erforderlich. Wenn Sie die Lizenzgebühren für mehrfache Lizenzen der Software bezahlt haben, dann dürfen Sie jederzeit so viele Kopien der Software verwenden, wie Sie Lizenzen haben. Die Software wird auf einem Computer „verwendet“, wenn sie in den temporären Speicher (RAM) geladen oder im Permanentspeicher (z.B. auf einer Festplatte, einer CD-ROM oder einem anderen Speichermedium) dieses Computers installiert ist. Wenn die mögliche Zahl von Benutzern der Software die Zahl der Lizenzen, die Sie erworben haben, überschreitet, dann müssen Sie in angemessener Weise sicherstellen, dass die Zahl der Computer, auf denen die Software gleichzeitig ausgeführt wird, nicht größer ist als die Zahl der erworbenen Lizenzen. Diese Regelung schließt Spezialmodule mit ein, die für bestimmte Aufgabenstellungen im Kundenauftrag entwickelt worden sind. In einem Unternehmen sind Zahl und Standorte aller Kopien der Software zu dokumentieren, regelmäßig fortzuschreiben und zu überwachen. Auf Anforderung hat die QuoVadis Software GmbH das Recht, Kopien dieser Dokumente einzusehen. Im Falle einer Server-Applikation ist die Zahl der benutzenden Clients gleichzusetzen mit der benötigten Anzahl von entsprechenden Programm-Lizenzen. QuoVadis Software GmbH behält sich das Recht vor, einen Software-Sicherheitsmechanismus in die Software zu integrieren, um die Verwendung der Software zu überwachen und die Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen zu überprüfen. Dies gilt sowohl für lokale Installationen wie für Client-Server-Applikationen. In diesem Zusammenhang behält sich QuoVadis Software GmbH das Recht vor, ein Hardware-Sperrgerät, eine Software zur Lizenzverwaltung und/oder einen Lizenzberechtigungsschlüssel zu verwenden, um den Zugriff auf die Software zu steuern. Sie dürfen keine Maßnahmen ergreifen, um den Zweck dieser Mechanismen zu umgehen oder außer Kraft zu setzen.
2. Eigentumsvorbehalt QuoVadis Software GmbH bleibt Eigentümer aller Copyright-, Marken-, Geschäftsgeheimnis- und anderer Eigentümerrechte an der bzw. auf die Software und Dokumentation. Die Software und die Dokumentation sind wie alle Produkte der Firma QuoVadis Software GmbH urheberrechtlich geschützt. Sie erhalten nur solche Rechte, die in diesem Vertrag speziell angegeben sind. Sie dürfen die Software zu Sicherungszwecken und in Übereinstimmung mit den Einschränkungen in Artikel 1 in maschinenlesbarer Form kopieren. Sie dürfen jedoch keine Hinweise oder Verzichtserklärungen bezüglich Copyright- oder anderen Eigentümerrechten von der Software oder Dokumentation entfernen und Sie müssen diese Hinweise oder Haftungsablehnungen auf allen Kopien der Software, die in Übereinstimmung mit diesem Vertrag angefertigt werden, reproduzieren. Das unerlaubte Kopieren und Benutzen der Software auf anderen Rechnern, sowie das Weitergeben der Software oder des Lizenzcodes an Dritte ist illegal und wird strafrechtlich verfolgt.
3. Andere Nutzungsbeschränkungen Dieser Vertrag beinhaltet Ihren Lizenznachweis, die in diesem Dokument gewährten Rechte in Anspruch zu nehmen. Dieser Nachweis ist sicher zu verwahren. Die Lizenzbestimmungen beziehen sich auf die Software als Ganzes. Teile der Software dürfen nicht gesondert und auch nur für Ihre normalen Geschäftszweck verwendet werden. Sie dürfen fernerhin Dritten keinen Zugang zur Software oder deren Verwendung gewähren; die Software oder die durch diesen Vertrag gewährte Lizenz darf weder verleast noch verliehen werden (dies gilt auch für etwaige Anwendungs-Service-Provider oder Timeshare-Abkommen). Auf Sonderregelungen zur Übertragung von Nutzungsrechten wird in Artikel 11 eingegangen. Sie sind nicht zu Veränderungen der Software befugt. Eine Analyse, Entschlüsselung, Dekompilierung oder Rückentwicklung des Software-Quellcodes ist in jedem Falle untersagt.
4. Support und Serviceleistungen Die QuoVadis Software GmbH bietet allen Lizenznehmern eine kostenfrei nutzbare Webpräsenz mit Internet-Download und Supportforum. Sie haben dadurch das Recht, rund um die Uhr, die neuesten Aktualisierungen der Software „herunterzuladen“; auch alle Software-Updates innerhalb des Wartungszeitraumes von einem Jahr sind kostenfrei. Software, die als Upgrade oder Aktualisierung einer früheren lizenzierten Version geliefert wird, ersetzt die vorherige Version - es wird keine zusätzliche Lizenz erteilt; die Anzahl der installierten Aktualisierungen darf nicht die Anzahl der Originallizenzen übersteigen. Supportanfragen werden über das Supportforum abgewickelt. QuoVadis Software GmbH ist bemüht solche Anfragen schnell und kompetent zu beantworten. Ein Anspruch auf Leistungserfüllung innerhalb eines bestimmten Zeitraums besteht nicht. Weitergehende Serviceleistungen können kostenpflichtig mit der QuoVadis Software GmbH abgeschlossen werden. Diese müssen individuell ausgehandelt werden und bedürfen der Schriftform.
5. Laufzeit Die QuoVadis Software GmbH kann diese Lizenzvereinbarung aus einem der folgenden Gründe kündigen: (i) Fristlos bei Verstoß der in Artikel 1-4, 6, 11 und 12 festgelegten Bestimmungen (ii) Bei Nichtbeachtung einer anderen Bestimmung dieses Vertrags sofern der Verstoß nicht innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung behoben worden ist. Bei Kündigung der Lizenz sind umgehend alle Kopien der Software samt Lizenzcode und zugehöriger Dokumentation zurückzugeben oder zu vernichten. Sie verpflichten sich für diesen Fall, die Software zu deinstallieren. Die Bestimmungen der Artikel 2, 3, 6, 7, 9, 11 und 12 dieses Vertrags bestehen auch nach einer Kündigung dieses Vertrags fort. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Die im Rahmen dieses Vertrags gewährte Lizenz besteht so lange wie die Ausführungen in diesem Artikel erfüllt und nicht gekündigt worden sind.
6. Verantwortung bei der Nutzung der Software Sie sind verantwortlich für die Überwachung, Verwaltung und Nutzung der Software in Ihrem Unternehmen und verpflichtet, dies in Ihrem Einflussbereich auch zu kontrollieren. Insbesondere ist es Ihre Verantwortung sicherzustellen, dass (1) Die Software für den beabsichtigten Einsatz geeignet ist. (2) Die Software gemäß diesen Lizenzbedingungen eingesetzt wird. (3) Die für Ihre Anwendung benötigte Genauigkeit in Verbindung mit den verwendeten Hardwarekomponenten auch erzielbar ist. (4) Geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Datenverlusten bei Systemabstürzen getroffen werden. (5) Die Software nicht zu ethisch verwerflichen Zwecken eingesetzt wird. Dazu gehören insbesondere militärische Einsätze sofern diese nicht eindeutig der Verteidigung oder friedenssichernden Maßnahmen oder humanitären Zwecken zugeordnet werden können sowie alle Formen von Menschenhandel oder -schlepperei. Die Software ist ein Werkzeug, das ausschließlich für die Verwendung durch ausgebildetes Personal konzipiert ist. Sie dient keinesfalls als Ersatz für ein professionelles Urteil von entsprechend ausgebildetem Personal. Bei Navigationsanwendungen können wir keine Gewährleistung für die Genauigkeit von Karten, GPS-Positionen oder Koordinaten- und Routenberechnungen übernehmen. Sie navigieren ausschließlich auf eigene Verantwortung! Für alle Ergebnisse, die aus der Verwendung der Software erzielt werden, tragen Sie die alleinige Verantwortung.
7. Beschränkte Gewährleistung, Ausnahmen und Haftungsablehnungen
7 a Beschränkte Gewährleistung QuoVadis Software GmbH gewährleistet, dass die Software frei von Materialfehlern ist und im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktioniert. QuoVadis Software GmbH gewährleistet außerdem, dass alle Dienste, die das Unternehmen von Zeit zu Zeit leistet, fachmännisch und nach den Regeln angemessener Geschäftspraxis ausgeführt werden. QuoVadis Software GmbH gewährleistet nicht, dass die Software Ihren Anforderungen entspricht oder dass die Verwendung der Software in allen Einsatzbereichen frei von Fehlern oder Funktionsunterbrechungen ist. Bei Dienstleistung, die im Kundenauftrag ausgeführt werden, beschränkt sich unsere Garantie auf denjenigen Funktionsumfang, der zuvor schriftlich vereinbart worden ist. Die alleinige Verpflichtung der QuoVadis Software GmbH und Ihr einziger Anspruch im Rahmen dieser Garantieregelung besteht darin, unter angemessenem Einsatz das fehlerhafte Medium oder die fehlerhafte Software zu reparieren oder zu ersetzen oder die Dienstleistung entsprechend nachzubessern. Sind diese Bemühungen erfolglos, dann verpflichtet sich die QuoVadis Software GmbH (i) den Preis, den Sie für die Software oder die Dienstleistung bezahlt haben, zurückzuerstatten oder (ii) falls gesetzlich vorgeschrieben, eine andere Lösung anzubieten.
7 b Ausnahmen Die begrenzte Gewährleistung von QuoVadis Software GmbH ist nichtig, wenn sich ein Gewährleistungsfall aus einem der folgenden Punkte ergibt: (i) Unfällen, Beschädigung, Missbrauch oder fahrlässiger Handhabung der Software. (ii) Handlungen oder Versäumnissen, die nicht QuoVadis Software GmbH zuzuschreiben sind. (iii) Kombinationen der Software mit Produkten, Materialien oder Software, die nicht von QuoVadis Software GmbH angeboten werden oder nicht zur Kombination mit der Software vorgesehen sind. (iv) Dem Versäumnis Ihrerseits, alle Aktualisierungen der Software, die QuoVadis Software GmbH zur Verfügung stellt, zu integrieren und zu verwenden.
7 c Gewährleistungsbeschränkungen Die in diesem Artikel 7 beschriebene explizite Gewährleistung ist die einzige Gewährleistung, die von QuoVadis Software GmbH in Bezug auf die hiermit übergebene Software und Dokumentation und etwaige Dienstleistungen gegeben wird. QuoVadis Software GmbH lehnt jede weitergehenden Gewährleistungen, explizit oder implizit oder aus Handelsbrauch abgeleitet, ab. Im Zusammenhang mit der in diesem Artikel 7 beschriebenen Gewährleistung müssen alle aus einem Garantieanspruch ableitbaren Ansprüche innerhalb von 2 Jahre nach dem Auftreten angemeldet worden sein.
7 d Haftungsbeschränkungen Sie erkennen an, dass der Preis, der für die Lizenzrechte bezahlt wird, in einem erheblichen Missverhältnis zum Wert der Produkte bzw. Dienstleistungen, die in Verbindung mit der Software erbracht werden können, stehen kann. In Anerkennung dieser Tatsache erklären Sie sich damit einverstanden, dass sich die Haftung seitens der QuoVadis Software GmbH auf den für die Nutzungslizenz entrichteten Betrag beschränkt. Analoges gilt für Softwareanpassungen im Kundenauftrag. Unter keinen Umständen haftet die QuoVadis Software GmbH für indirekte, zufällige, Straf- oder Folgeschäden (einschließlich Schäden, die sich aus Unverwendbarkeit, Datenverlust, Einkommensverlust, Geschäftswert- oder Auftragsverlust ergeben), die sich aus oder im Zusammenhang mit der Verwendung oder der Unfähigkeit zur Verwendung der ausgelieferten Software oder Dokumentation ergeben. Dies gilt auch dann, wenn die QuoVadis Software GmbH über die Möglichkeit solcher Schäden vorab informiert worden ist. Analoges gilt für Softwareanpassungen im Kundenauftrag oder Service-Dienstleistungen.
8. Europäische Software-Richtlinie Wir weisen darauf hin, dass die Bestimmungen der Richtlinie des Rats der Europäischen Gemeinschaft vom 14. Mai 1991 zum rechtlichen Schutz von Computer-Programmen (die „Software-Richtlinie“) auf Ihre Verwendung der Software zutreffen kann. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen sind Sie als Anwender verantwortlich. Analoges gilt für die Weitervermarktung unserer Software.
9. Allgemeine Bestimmungen Wir weisen darauf hin, dass der Export der Software samt Dokumentation entsprechenden Exportkontrollgesetzen unterliegen kann. Sofern ein Export unserer Softwareprodukte nicht durch die QuoVadis Software GmbH geschieht, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie für die Einhaltung entsprechender gesetzlicher Regelungen allein verantwortlich sind. Sollte ein Teil dieses Lizenzvertrags aus welchen Gründen auch immer rechtlich unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen dieses Vertrags ohne jede Einschränkung in Kraft bzw. im höchstmöglichen Maße. Ergänzende Bestimmungen bedürfen der Schriftform und sind nur insoweit gültig, als sie diesem Lizenzvertrag nicht widersprechen oder explizit eine abweichende Regelung getroffen worden ist.
10. Freischaltcode Sie erwerben Ihren Freischaltcode automatisch mit Ihrer Softwarelizenz und verpflichten sich, diesen sorgfältig aufzubewahren. Eine Ersatzausstellung von Lizenzpapieren ist nur gegen eine angemessene Unkostengebühr möglich.
11. Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte: Eine Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte ist grundsätzlich nur insofern möglich, als von den entsprechenden Vertriebs- oder Vertragspartner Softwarelizenzen an dessen Endkunden veräußert werden können. Sofern dazu keine gesonderte, schriftliche Regelung getroffen worden ist, sollten sich die Verkaufspreise an unseren Lizenzgebühren orientieren. Die Lizenzbedingungen dieses Lizenzvertrags sind auch für übertragene Nutzungsrechte bindend. Softwarelizenzen, die von besonderen Vertriebs- oder Vertragspartnern an Dritte veräußert werden, müssen lizenztechnisch über QuoVadis Software GmbH laufen. Dabei verpflichtet sich QuoVadis Software GmbH zur Geheimhaltung der Daten (es gelten die gängigen Datenschutzbestimmungen). Auf expliziten Wunsch eines Vertriebs- oder Vertragspartners kann die Kontaktpflege dem Endkunden gegenüber ausschließlich eigenverantwortlich organisiert werden.
12. Kartenmaterial Kartenmaterial unterliegt ausschließlich den Lizenzbestimmungen der jeweiligen Kartenherausgeber. Auch für den Fall, dass Kartenmaterial zum Lieferumfang der betreffenden QuoVadis – Version gehört, sind die entsprechenden Lizenzbedingungen der Kartenherausgeber automatisch bindend und müssen beachtet werden. Bei allen Karten, die als optionales Zubehör zu QuoVadis erworben werden, gelten die entsprechenden Lizenzbedingungen der Kartenherausgeber. Lizenzrechtlich sind diese unabhängig von den Nutzungsbestimmungen dieses Lizenzvertrags zu betrachten.
13. Funktionsumfang Änderungen des Funktionsumfanges sind aus technischen oder lizenzrechtlichen Gründen jederzeit und ohne Vorankündigung möglich.
14. Virtuelle Maschinen Virtuelle Maschinen (VM) werden lizenzrechtlich wie „echte“ Computer behandelt. Jede VM benötigt eine eigene Seriennummer und Freischaltung, wobei es unerheblich ist, auf welcher physischen Plattform sie läuft. Grundsätzlich kann keine Garantie übernommen werden, dass QuoVadis in einer VM läuft und es kann auch kein Support gegeben werden.